Der Gleichstellungsbeauftragten kommt in Beurteilungsverfahren die besondere Aufgabe zu, geschlechtergerechte Beurteilungen zu ermöglichen und die Dienststelle dahingehend unterstützen und beraten zu können. Warum kann die Wahrnehmung der Leistung in Beurteilungsverfahren zu einer Benachteiligung von Frauen führen und welche Rolle spielt dabei die Teilzeitbeschäftigung? Was haben „gläserne Decken“ mit Beurteilungen zu tun? Wie kann unbewusste Geschlechterdiskriminierung in der Beurteilung vermieden werden und welche rechtlichen, gerichtlichen und verwaltungsinternen Vorgaben sind zu beachten? Die Teilnehmerinnen sollen in dem Seminar unter anderem auf ihre Rolle als Gleichstellungsbeauftragte in einem Beurteilungsverfahren vorbereitet werden. Dabei wird den Teilnehmerinnen die Möglichkeit gegeben, sich im Sinne von „Best-Practice“ auszutauschen und Strategien für die Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte in Beurteilungsverfahren zu entwickeln.
Die Teilnehmerinnen
Weibliche Beschäftigte in entsprechenden Funktionen
2 Tage
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