Prüfungsrecht: Ausbildung für Personalvertretungen, insbesondere Schwerbehindertenvertretung

Veranstaltungsdetails

In diesem Seminar setzen Sie sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Prüfung in den Ausbildungsgängen des Landes NRW (insbesondere Bachelorstudium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung, Ausbildungsgänge am Institut für öffentliche Verwaltung und technische Laufbahnen) auseinander. Sie erlangen Rechtssicherheit bei der Begleitung von mündlichen und praktischen Prüfungen sowie Beratung von Prüflingen bei Anträgen auf Ausgleich behinderungs- oder krankheitsbedingter Nachteile.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • lernen die Grundsätze des Prüfungsrechts bei mündlichen, praktischen und schriftlichen Prüfungen kennen
  • erarbeiten die unterschiedlichen Rechtsfolgen von Fehlern im Prüfungsverfahren bei mündlichen, praktischen und schriftlichen Prüfungen
  • kennen ihre Rolle und Rechte im Prüfungsverfahren
  • unterscheiden Arten von Nachteilsausgleichen und können zu möglichen Nachteilsausgleichen beraten
  • kennen die Rechtschutzmöglichkeiten im Prüfungsverfahren.

Schwerbehindertenvertretungen und Personalratsmitglieder mit entsprechenden Aufgaben

  • Rechtsgrundlagen im Prüfungsrecht (Gesetze, Verordnungen, Ordnungen, Erlasse) und deren Wechselwirkung untereinander
  • Die Rolle und Aufgaben der Personalvertretung, insbesondere Schwerbehindertenvertretung im Prüfungsverfahren
  • Die prüfungsrechtliche Rüge und Folgen von Fehlern im Prüfungsverfahren
  • Das System der Nachteilsausgleiche
  • Prüfungsrücktritt bei Dauerleiden und chronischen Erkrankungen
  • Rechtschutzmöglichkeiten bei Fehlern im Prüfungsverfahren (Rüge, Widerspruch, Klage)

1 Tag

12

Termine

KennzifferHinweiseNeue KennzifferSeminarstatusDatumVeranstaltungsortDozierendePreisAnmeldungen

06.580/001/2025

Anmeldung

24.11.2025

Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes NRW in Herne

220 EURO

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