Veranstaltungen zu konzipieren, sicher zu planen und reibungslos durchzuführen ist eine Aufgabe, die sowohl bei der Planung, der Durchführung und der Nachbereitung eine umfassende fachliche Kompetenz erfordert. Für nahezu alle Veranstaltungen, vom Betriebsfest und dem Tag der offenen Tür, über öffentlichkeitswirksame politische Großevents bis zu Konzerten und Konferenzen, definieren die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO / in NRW SBauVO) und die Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften rechtliche, technische und organisatorische Rahmenbedingungen sowie Präsenz- und Aufsichtspflichten. Diese gelten sowohl für den Schutz der Besucherinnen und Besucher als auch für die Sicherheit der Beschäftigten, Dienstleister und Künstler.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie Veranstaltungen rechtskonform und sicher organisieren, durchführen, leiten und beaufsichtigen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Der Seminarinhalt entspricht auch den Vorgaben der DGUV für Aufsichtsführende Personen gemäß Anhang 4 der DGUV-I 215-322.
Alle Beschäftigten mit entsprechenden Aufgaben in Veranstaltungs- und Protokoll- und Kommunikationsreferaten sowie aus den Bereichen Hausdienst und Technik
Dieses Seminar ist für alle Teilnehmenden kostenpflichtig. Es wird über das Basiskonto oder per Rechnung abgerechnet.
3 Tage
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