Veranstaltungsleitung rechtskonform wahrnehmen

Veranstaltungsdetails

Veranstaltungen zu konzipieren, sicher zu planen und reibungslos durchzuführen ist eine Aufgabe, die sowohl bei der Planung, der Durchführung und der Nachbereitung eine umfassende fachliche Kompetenz erfordert. Für nahezu alle Veranstaltungen, vom Betriebsfest und dem Tag der offenen Tür, über öffentlichkeitswirksame politische Großevents bis zu Konzerten und Konferenzen, definieren die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO / in NRW SBauVO) und die Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften rechtliche, technische und organisatorische Rahmenbedingungen sowie Präsenz- und Aufsichtspflichten. Diese gelten sowohl für den Schutz der Besucherinnen und Besucher als auch für die Sicherheit der Beschäftigten, Dienstleister und Künstler.

In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie Veranstaltungen rechtskonform und sicher organisieren, durchführen, leiten und beaufsichtigen.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • lernen die rechtlichen Vorgaben sowie technische und organisatorische Rahmenbedingungen zur Planung und Durchführung von Veranstaltungen kennen
  • werden in die Lage versetzt, Risikobeurteilungen und Sicherheitskonzepte zu lesen, anzuwenden und Abläufe zu koordinieren
  • erlangen die Kompetenz, bei Veranstaltungen ihren Pflichten als beauftragte Veranstaltungsleitung (§38 SBauVO) bzw. Aufsichtsführende Person (Bühne - § 15 DGUV-V17) nachzukommen
  • lernen den Aufbau einer Notfallorganisation kennen, um in Notfallsituationen angemessen agieren und kommunizieren zu können.

 

Der Seminarinhalt entspricht auch den Vorgaben der DGUV für Aufsichtsführende Personen gemäß Anhang 4 der DGUV-I 215-322.

Alle Beschäftigten mit entsprechenden Aufgaben in Veranstaltungs- und Protokoll- und Kommunikationsreferaten sowie aus den Bereichen Hausdienst und Technik

  • Vorgaben der MVStättVO (in NRW Sonderbauverordnung)
  • Aufgaben und Pflichten der Veranstaltungsleiterin / des Veranstaltungsleiters nach § 38 MVStättVO
  • Aufgaben und Pflichten der „Aufsicht führenden Person in Versammlungsstätten“ nach §§ 39, 40 MVStättVO und § 15 DGUV-V17
  • Rechtliche Verpflichtungen aus den allgemeinen Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften, und besonders der DGUV-Vorschrift 17
  • Erkennen und Bewertung von Gefährdungen
  • Notwendigkeit und Aufbau von Sicherheitskonzepten
  • Pflichtenübertragung und Haftung
  • Aufbau einer Notfallorganisation

Dieses Seminar ist für alle Teilnehmenden kostenpflichtig. Es wird über das Basiskonto oder per Rechnung abgerechnet.

3 Tage

15

Termine

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