Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen vorzunehmen. Doch was sind psychische Belastungen und was beinhaltet eine solche Gefährdungsbeurteilung? Und vor allem – was passt für meine Organisation?
Dieses Kompaktseminar gibt Ihnen einen Überblick und hilft bei der Entscheidung, wie und mit welchen Methoden eine solche Gefährdungsbeurteilung implementiert werden kann.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Beschäftigte mit entsprechenden Aufgaben und Funktionen, Führungskräfte und Interessenvertretungen
Dieses Seminar ist kostenpflichtig (auch für Beschäftigte der Landesverwaltung).
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