Krank ist krank!? Arbeitsrecht und Psychologie im Führungsalltag

Veranstaltungsdetails

Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter längere Zeit am Arbeitsplatz krankheitsbedingt ausfallen, sind alle gefordert: Kolleginnen und Kollegen müssen vertretungsweise zusätzliche Arbeit schultern, belasten sich damit mehr. Häufige Kurzzeiterkrankungen hingegen fordern heraus. Führungskräfte müssen handeln. Wie dies am Ende gelingt, hängt davon ab, wie gut sie über Möglichkeiten und Grenzen rechtlicher Instrumente informiert sind, gleichzeitig aber auch krankheitstypische Aspekte einer Genesung kennen und am Ende mit dem Phänomen Krankheit rechtlich angemessen und empathisch umgehen.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • kennen relevante arbeits- und dienstrechtliche Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten sowie ihren „angemessenen“ Einsatz
  • können typische Fehlzeiten-Situationen und Krankheits-Verläufe im Führungsalltag aus psychologischer und juristischer Sicht analysieren und sensibel und angemessen auf emotionale Belastungen reagieren
  • können rückfallpräventiv, aber auch wirksam in der Umsetzung der dienstlichen Belange vorgehen.

Erfahrene Führungskräfte

  • Einführung und Kurz-Überblick: Arbeits- und dienstrechtliche Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers und Dienstherrn (Ermahnung, Abmahnung, Kündigung)
  • Die krankheitsbedingte Kündigung: Anforderungen / Risiken / “angemessene“ Verwendung
  • Die „Zwangspensionierung“: Dienstunfähigkeit und Zurruhesetzungsverfahren
  • Der „angemessene“ Einsatz der rechtlichen Instrumente („Die anderen schauen zu“!)
  • „Klassisches“ bei klassischen Langzeiterkrankungen: (chronische) Erschöpfung, Migräne, Depression, Sucht
  • Verhaltenspflichten der Beschäftigten im Fall ihrer Arbeits- bzw. vorübergehenden Dienstunfähigkeit
  • Die „berühmte Auflage“: Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „am ersten Tag“ - Möglichkeiten des EGFZ sowie der VV BeamtStG/LBG
  • Präventionsverfahren und Verfahren im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 167 SGB IX)
  • Das Führen von Personal- und Rückkehrgesprächen
  • Die Einbindung von Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragten - und ggf. auch Rechtsbeiständen

3 Tage

12

Termine

KennzifferHinweiseNeue KennzifferSeminarstatusDatumVeranstaltungsortDozierendePreisAnmeldungen

01.212/001/2026

Anmeldung

29.06.2026 - 01.07.2026

Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes NRW in Herne

Für NRW-Landesbeschäftigte kostenfrei.

Nicht-Landesbeschäftigte NRW mit Übernachtung: 757 Euro

Nicht-Landesbeschäftigte NRW ohne Übernachtung: 645 Euro

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