Wenn das Leistungs- und/oder soziale Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Grenzen stößt, müssen Führungskräfte handeln. Wie erfolgreich ihre Intervention ist, hängt maßgeblich davon ab, in welcher Form und in welchem Umfang dienstrechtliche und psychologische Aspekte im Führungsverhalten berücksichtigt und von der Führungskraft kommuniziert werden.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- kennen relevante arbeits- und dienstrechtliche Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten und wenden diese in der Praxis an;
- sind in der Lage, typische Situationen im Führungsalltag aus psychologischer und juristischer Sicht zu analysieren und sensibel und angemessen auf emotionale Belastungen zu reagieren;
- gehen deeskalierend und konfliktpräventiv, aber auch wirksam in der Umsetzung der dienstlichen Belange vor.
Erfahrene Führungskräfte
- Das Direktionsrecht des Arbeitgebers und Dienstherrn
- Die Treuepflicht der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters
- Die Erwartung der Mitarbeiter/innen nach gerechter Führungswahrnehmung
- Motivation und Führung bei Leistungsabfall
- Gesprächstechniken bei Konfliktgesprächen
- Taktik und Vorgehensweise: Was ist der richtige Weg?
- Umgang mit Arbeitsverweigerung, Bummelei und Schlechtleistung
- Missbilligende Äußerung, disziplinarrechtliche Sanktionen, Ermahnung, Abmahnung, Kündigung,
Auflösungsvertrag
- Arbeitsmuster zu einzelnen Maßnahmen
- Risiken und Grenzen arbeitsrechtlicher und dienstrechtlicher Reaktionen
3 Tage
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01.210/002/2023
23.10.2023 - 25.10.2023
Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes NRW in Herne
Stefan FrahmChristoph Hans
1010 EURO
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