Europäisches Beihilferecht

Veranstaltungsdetails

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • ordnen Fragen im Rahmen des europäischen Beihilferechts (Subventionsrecht) im eigenen Aufgabengebiet sicher ein
  • wenden die im Seminar vermittelten Grundkenntnisse im Rahmen der Mittelvergabe oder ihrer Aufsichtsfunktion an.

Beschäftigte mit entsprechenden Aufgaben

  • Definition der Beihilfe
  • Notifizierungsverfahren (Genehmigungsverfahren) bei der Kommission
  • Regelungen der EU über die Zulässigkeit von Beihilfen, wie z. B. im Forschungssektor, bei der Wirtschaftsförderung (KMU), im Bürgschaftsbereich
  • Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI)
  • Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO)
  • Transparenz der Beihilfe

3 Tage

15

Termine

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