Lernziel
Der Gleichstellungsbeauftragten kommt in Beurteilungsverfahren die besondere Aufgabe zu, geschlechtergerechte Beurteilungen zu ermöglichen und die Dienststelle dahingehend unterstützen und beraten zu können. Warum kann die Wahrnehmung der Leistung in Beurteilungsverfahren zu einer Benachteiligung von Frauen führen und welche Rolle spielt dabei die Teilzeitbeschäftigung? Was haben „gläserne Decken“ mit Beurteilungen zu tun? Wie kann unbewusste Geschlechterdiskriminierung in der Beurteilung vermieden werden und welche rechtlichen, gerichtlichen und verwaltungsinternen Vorgaben sind zu beachten? Die Teilnehmerinnen sollen in dem Seminar unter anderem auf ihre Rolle als Gleichstellungsbeauftragte in einem Beurteilungsverfahren vorbereitet werden. Dabei wird den Teilnehmerinnen die Möglichkeit gegeben, sich im Sinne von „Best-Practice“ auszutauschen und Strategien für die Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte in Beurteilungsverfahren zu entwickeln.
Die Teilnehmerinnen
- informieren sich über die rechtlichen Grundlagen und Verfahrensweisen der dienstlichen Beurteilung
- reflektieren ihre Rolle als Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen von Beurteilungskonferenzen
- lernen, sicher zu argumentieren
Weibliche Beschäftigte in entsprechenden Funktionen
- Die Bedeutung der dienstlichen Beurteilung (u.a. § 2 LVO)
- Das beamtenrechtliche Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 GG)
- Die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten im Beurteilungsverfahren (u.a. § 17 Abs. 1 LGG, § 13 Abs. 4 S. 3 LGG)
- Rechtliche Grundlagen des Beurteilungswesen (u.a. § 92 LBG NRW)
- Rechtsprechung zum Beurteilungswesen
- Beurteilungsmerkmale
- Geschlechtergerechte Beurteilung
- Wahrnehmungs- und Beurteilungsfehler
- Beurteilung anhand eines Fallbeispiels
- Gesprächs- und Fragetechniken
- Praktische Übungen
2 Tage
12
05.140/002/2023
28.08.2023 - 29.08.2023
Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes NRW in Herne
Nimet Güller-KayaProf. Dr. Till Immich
660 EURO
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