Die Vorschriften des nationalen und des EU-Vergaberechts haben zur Folge, dass öffentliche Auftraggeber teilweise sehr arbeitsintensive und zeitaufwändige Ausschreibungen durchführen müssen. In diesem Seminar erhalten Sie zum einen einen Überblick über Rahmenvereinbarungen als ein besonderes Instrument des Vergaberechts. Es schafft sowohl auf Seiten der Auftraggeber als auch auf Seiten der Bieter erhebliche Vorteile, da es ermöglicht, die Anzahl an Ausschreibungen zu reduzieren. Zum anderen werden die Voraussetzungen und Grenzen von Interimsvergaben und Direktbeauftragungen vorgestellt.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen
Beschäftigte mit entsprechenden Aufgaben. Grundlagenkenntnisse im Vergaberecht sind unbedingt erforderlich.
1 Tag
15
08.644/001/2025
Seminar ist eingeladen
17.11.2025
Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes NRW in Herne
Dr. Pascale Liebschwager
190 Euro