Finanzkontrolle Strukturförderung - vereinfachte Kostenoptionen (VKO)

Veranstaltungsdetails

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • erlangen ein Grundverständnis für einfache und schlanke Abrechnungsverfahren
  • lernen verschiedene Arten, Methoden und Beispiele vereinfachter Kostenoptionen sowie deren Chancen und Risiken kennen
  • können Methoden zur Herleitung, Berechnung und Anwendung vereinfachter Kostenoptionen anwenden
  • sind auf Prüfungen der Prüfbehörde und/oder der EU-KOM vorbereitet, bzw. sind in der Lage, die entsprechenden Prüfungsansätze passend auszuwählen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verwaltungs- und Prüfbehörden oder zwischengeschalteten Stellen sowie andere Personen, die sich mit der Abwicklung von Strukturfonds beschäftigen. Kenntnisse des Zuwendungsrechts und / oder aus der Förderung von EFRE- und ESF- Vorhaben sind von Vorteil.

  • Ansatz der EU-KOM zur Verwaltungsvereinfachungen in den Strukturfonds
  • Aktuell geltende Rechtsgrundlagen
  • Arten von vereinfachten Kostenoptionen: Pauschalsätze, Pauschalbeträge, Standardeinheitskosten und „of the shelf“-Lösungen
  • Kalkulation und Herleitung von vereinfachten Kostenoptionen
  • Praktische Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen, Kombination, Abrechnung und Nachweis
  • Unionsbeitrag basierend auf nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen
  • Prüfansätze der Prüfbehörde und der EU-KOM einschl. ex ante Beteiligung

Dieses Seminar ist für alle Teilnehmenden - auch aus NRW-Landesbehörden - kostenpflichtig. Es wird über das Basiskonto oder per Rechnung abgerechnet.

2 Tage

15

Termine

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09.345/001/2026

Dieses Seminar ist für alle Teilnehmenden - auch aus NRW-Landesbehörden - kostenpflichtig. Es wird über das Basiskonto oder per Rechnung abgerechnet.

Seminar ist eingeladen

22.09.2026 - 23.09.2026

Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes NRW in Herne

Katrin Schneider
Jan Eiken

Landesbeschäftigte NRW mit Übernachtung: 414,30 Euro

Landesbeschäftigte NRW ohne Übernachtung: 369,50 Euro

Nicht-Landesbeschäftigte NRW mit Übernachtung: 493,50 Euro

Nicht-Landesbeschäftigte NRW ohne Übernachtung: 437,50 Euro

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